Unsere Positionen
In Frieden und Würde altern können - Gute Renten statt Rüstung
Positionspapier vom 11. April 2024 der BAG Senior*innenpolitik der Partei Die Linke
Die 2022 verkündete „Zeitenwende“ offenbart immer stärker den unsozialen Charakter der kapitalistischen Gesellschaft. Diese falsche Regierungspolitik verschärft bestehende Krisen. Statt zielgerichteter sozialer Maßnahmen werden Milliarden in Kriegsvorbereitung investiert. Sozialleistungen werden gekürzt oder weiter privatisiert, wie die geplante Aktienrente zeigt. Besonders betroffen sind alle ohne zahlungskräftige Lobby: Kinder und Jugendliche, Ältere und Menschen mit Pflegebedarf oder mit Behinderungen.
Die Politik muss umsteuern! Wir fordern ein „Soziales Friedensbudget“ von mindestens 100 Milliarden Euro für ein würdevolles Leben für alle in Stadt und Land. Weniger Rüstungsmilliarden, höhere Beitragsbemessungsgrenzen und eine gerechte Besteuerung der Superreichen durch Vermögens- und Übergewinnsteuern sind der Weg!
Von Armut und sozialer Ausgrenzung besonders bedroht sind viele ältere und alte Menschen, vor allem Frauen. Jede fünfte Rente in Deutschland liegt mit 500 Euro unter der Armutsgrenze. Rund 692 000 Menschen im Rentenalter beziehen aktuell Grundsicherung, 10 Prozent mehr als 2022. Ältere Menschen vereinsamen zunehmend - nicht erst seit der Corona-Pandemie. Dass Senior*innen ihre einmalige Energiepreispauschale als Krisenausgleich erst durch Protest erstreiten mussten, zeigte schlaglichtartig auch die generationenbezogenen Defizite liberaler Finanzpolitik. Es fehlen altersgerechte Konzepte gegen die bedrohlichen Klimabelastungen, gegen die unbezahlbar werdenden Mieten und Pflegekosten sowie für einen barrierefreien öffentlichen Raum. Schon der 7. Bericht des Instituts für Menschenrechte kritisiert, dass nur vier Bundesländer inklusionsorientiert sind. Und der Europarat mahnt aktuell: das Ausmaß von Armut und Ausgrenzung stehe in keinem Verhältnis zum Reichtum Deutschlands.
Die BAG Senior*innenpolitik der Partei DIE LINKE fordert deshalb Bundes- und Landesregierungen auf, unverzüglich soziale Krisenbewältigung zu priorisieren und flächendeckend durch generationenspezifische Unterstützungsmaßnahmen zu ergänzen und abzusichern.
Im Einzelnen fordern wir:
Einmalig einen steuerfinanzierten Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro sowohl für alle Rentner*innen als auch für nicht tariflich bezahlte Beschäftigte.
Dauerhafte Ausgleichszahlungen zur Abfederung steigender Energie- und Lebensmittelkosten, denn Einmalzahlungen verhindern Armut nicht. In diesem Sinne wollen wir sofort einen Ortszuschlag für Leistungsbezieher*innen von Grundsicherung im Alter sowie eine Mindestrente von 1.200 Euro netto.
Sofort eine einmalige und zusätzliche Rentenerhöhung um zehn Prozent, die Rückkehr zu einem Rentenniveau von 53 Prozent und die Doppelbesteuerung der Rentner*innen infolge der Einbeziehung ihrer Renten in die Steuerpflicht rückgängig zu machen. Selbständige sollen auch über ihre Gewinnerzielung Rentenansprüche erwerben können.
An Stelle des Bürgergelds eine Sofort-Sicherung mindestens in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums, ausgestaltet als sanktionsfreier, individueller Leistungsanspruch, nicht als Bedarfsgemeinschaft.
Unbürokratische, verständliche und analog auszufüllende Antragsformulare für alle Sozialleistungen. Eine breite Kampagne und zugehende Information für die Berechtigten bei Sicherstellung einer kürzeren Bearbeitungsdauer ist zu starten. Bundesweit ist gesetzlich zu regeln, dass eine erfolgte Antragstellung für Wohngeld vor Mietvertragskündigung schützt.
Für Mobilität und soziale Teilhabe ein bundesweites Senior:innenticket von 29 Euro.
Besondere Bedarfe älterer und pflegebedürftiger Menschen – mit und ohne Behinderungen – müssen anerkannt und zusätzlich finanziert werden. Das betrifft alle Energiekosten und Aufwendungen für therapiebedingte Ernährung und Lebensweise.
Alle drei Jahre einen Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Brille für Jede und Jeden.
Die dauerhafte Anhebung der monatlichen Pflegehilfsmittelpauschale für alle Menschen mit Pflegebedarf von 40 auf 60 Euro und eine Ausweitung des Produktkatalogs.
Ein Pflegewohngeld aus Steuermitteln in allen Bundesländern zur Entlastung der zu pflegenden Menschen von den Anteilen an den Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen. Kein pflegebedürftiger Mensch soll monatlich weniger Geld zur Verfügung haben als der durchschnittliche Sozialhilfesatz im jeweiligen Bundesland.
Die sofortige Deckelung und Absenkung der Eigenanteile in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie eine jährliche Anhebung des häuslichen Pflegegeldes. Zur Finanzierung wird die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung („Bürgerversicherung“) eingeführt.
Die kommunale Altenhilfeplanung ist als gesetzliche Pflichtaufgabe festzuschreiben. Eine entsprechende Reform des §71 SGB XII muss verbunden werden mit einer bedarfsgerechten Steuerfinanzierung kommunaler, inklusiver und seniorengerechter Infrastruktur. Finanzierungsquelle sind Vermögensabgaben und Vermögenssteuern.
Eine Quote für altersgerechte und barrierefreie Wohnungsangebote und ein gesetzliches Räumungsverbot gegenüber älteren Menschen. Wohnungstauschbörsen mit Mietpreisbindung sind zu fördern.
Kürzungen in der sozialen Infrastruktur, insbesondere für Begegnungsstätten und Beratungsstellen für ältere und unterstützungsbedürftige Menschen müssen durch eine gemeinsame Bund-/Länderfinanzierung ausgeschlossen und darüber hinaus der Ausbau gefördert werden.
Ein Diskriminierungsverbot im Artikel 3 des Grundgesetzes, das jede Benachteiligung aus Altersgründen verbietet.
Halle, 11. April 2024
